LDC Lohn- & DatenCenter GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der LDC Lohn- und Datencenter GmbH.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrückliche Widersprüche nicht anerkannt.
1.3 Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen
abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren AGB von LDC Lohn- und Datencenter GmbH bedürfen der Schriftform.


2. Angebot und Vertragsschluss.

2.1 Angebote von LDC Lohn- und Datencenter GmbH sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge,
Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von LDC Lohn- & Datencenter GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch
die Auftragsbestätigung von LDC Lohn- & Datencenter GmbH festgelegt. LDC Lohn- und Datencenter GmbH behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen
bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung
vor.


3. Softwarelieferung, Installation, Schulung und Beratung

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl
die Software- Installation durch LDC Lohn- & Datencenter GmbH als auch Schulung und Einweisung
des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht
zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund eines entsprechenden Auftrages und
werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern ein entsprechender Auftrag gesondert gegeben wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass
die erforderlichen Bedingungen an die Hard- und Systemsoftware erfüllt sind, sowie genügend
Festplattenspeicher für die Installation zur Verfügung steht.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler
zu testen und erkennbare Fehler LDC Lohn- & Datencenter GmbH unverzüglich anzuzeigen.
4.2 LDC Lohn- & Datencenter GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen
zu lassen.
4.3 LDC Lohn- & Datencenter GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.4 Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn Die Auftraggeberin innert 21
Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung
erhoben hat.


5. Preise

5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschliesslich Verpackungs- und Frachtspesen. Massgebend sind die
Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferungen und Erbringung gültigen Listenpreise berechnet.
5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme
jeweils gültigen Preisliste verrechnet.
5.3 Dienstleistungen werden pro angebrochene Viertelstunde verrechnet. Die kleinste verrechenbare
Leistung ist eine Stunde bei einem Einsatz vor Ort.
5.4 LDC Lohn- & Datencenter GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere
Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden
die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
5.5 Zahlungskonditionen: 10 Tage Netto


6. Lieferfrist

6.1 Von LDC Lohn- & Datencenter GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur
verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes
vereinbart wird.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von
LDC Lohn- & Datencenter GmbH nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder
Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei LDC Lohn- und Datencenter GmbH, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.


7. Annahmeverzug des Kunden

7.1 Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist LDC Lohn- und Datencenter GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


8. Gefahrübergang, Gewährleistung

8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass LDC Lohn- & Datencenter GmbH nicht Herstellerin der von ihr
gelieferten Software ist und demzufolge keine Gewährleistung über die Funktionalität übernehmen
kann. Für Programmfehler haftet ausschliesslich der Softwarehersteller im Rahmen seiner
Produktehaftung. Ferner weiss der Kunde, dass Standardsoftware unter Berücksichtigung der
vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht
fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. LDC Lohn- & Datencenter GmbH macht
insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Soweit LDC Lohn- & Datencenter GmbH Software gemäss gesondertem Auftrag installiert, wird der
Kunde diese - auf Verlangen von LDC Lohn- & Datencenter GmbH gemeinsam mit dem Mitarbeiter
von LDC Lohn- & Datencenter GmbH - unverzüglich testen. Läuft die Software wie vorgesehen, wird
er unverzüglich oder nach einer vorher vereinbarten Frist, schriftlich die Abnahme erklären.
8.3 LDC Lohn- & Datencenter GmbH wird nach Eingang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden nach
eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung
geeignete Massnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder
Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen oder direkt beim Hersteller der Software
vorstellig werden. LDC Lohn- & Datencenter GmbH kann Mängel in Absprache mit dem
Softwarehersteller nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen.
Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung
des gerügten Mangels enthalten.
8.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4.1 seiner
Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten
Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.


9. Haftung

9.1 Die Haftung von LDC Lohn- & Datencenter GmbH für Vertragsverletzungen wird auf vorsätzliches
oder grobfahrlässiges Verhalten beschränkt. Die Haftung für indirekten Schaden wird wegbedungen.
9.2 LDC Lohn- & Datencenter GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare
Folgeschäden. LDC Lohn- & Datencenter GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde
deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und
ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.


10. Zahlung

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist LDC Lohn- & Datencenter GmbH berechtigt,
Verzugszinsen zu verlangen.
10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur von LDC Lohn- & Datencenter GmbH anerkannter oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
10.3 Schuldet der Kunde LDC Lohn- & Datencenter GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern
der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren
fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
10.4 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat LDC Lohn- & Datencenter GmbH neben dem
Anspruch auf Verzugszins das Recht, die Updateleistungen einzustellen.


11. Eigentumsvorbehalt

11.1 LDC Lohn- & Datencenter GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern
sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Es gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus
der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche Forderungen von LDC Lohn- & Datencenter GmbH in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des
Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktelizenz spezifizierten
Nutzungsrechte.
11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für LDC Lohn- und Datencenter GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
sonstige Schadenrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den
Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an LDC Lohn- und Datencenter GmbH ab. LDC Lohn- & Datencenter GmbH nimmt die Abtretung an.
11.3 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von LDC Lohn- & Datencenter GmbH gelieferten Ware
erfolgt von LDC Lohn- & Datencenter GmbH. LDC Lohn- & Datencenter GmbH erwirbt hieran
Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der
Vorhaltsware.
11.4 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt LDC Lohn- und Datencenter GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den
anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
11.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender
Zahlungseinstellung ist LDC Lohn- & Datencenter GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten
des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen
Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt
sind. LDC Lohn- & Datencenter GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu
verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräusserungserlös zu
befriedigen.
11.6 Bei einem Rücknahmerecht LDC Lohn- & Datencenter GmbHs gemäss vorstehendem Absatz ist
LDC Lohn- & Datencenter GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche
Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten
Mitarbeitern von LDC Lohn- & Datencenter GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der
Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.7 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag.
11.8 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


12. Umfang der Rechtseinräumung

12.1 LDC Lohn- & Datencenter GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen
Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten
Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten.
12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht
an der auf dem übergebenen Programmträger erhaltenen Software. Diese dürfen nur - soweit
technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die
Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
12.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren
Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet
LDC Lohn- & Datencenter GmbH im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an.
12.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse
Engineering ) ist ebenfalls unzulässig. LDC Lohn- & Datencenter GmbH behält sich vor, dem Kunden
auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen
Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu
stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs.2 des
Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebener Beschränkungen zu beachten.


13. Schutzrechte Dritter

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, LDC Lohn- & Datencenter GmbH von Schutzrechtsbehauptungen
Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Grimm Informatik
+ Organisation auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. LDC Lohn- und Datencenter GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-
Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.


14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit LDC Lohn- & Datencenter GmbH
geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit LDC Lohn- und Datencenter GmbH geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von LDC Lohn- & Datencenter GmbH
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.


15. Datenschutz

15.1 Der Kunde ermächtigt LDC Lohn- & Datencenter GmbH, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer
Bestimmungen in Ihrer übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksame Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort für alle
Lieferungen und Leistungen von LDC Lohn- & Datencenter GmbH ist Würenlos.